Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI
Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Alltagsunterstützung im Rahmen der Entlastungsleistungen
in Höhe von 131,00 € / Monat.
Dieser Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Der Betrag ist zweckgebunden und kann nicht in bar ausgezahlt werden.
Unternehmerinnen im Team mobiLa e.V. haben die nötige Zulassung nach Landesrecht, um individuelle Alltagsunterstützung zu geben und im Rahmen der Entlastungsleistungen abzurechnen.
Mehr Infos dasrüber erhalten Sie unter 06627-9158930
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